Vermögenswirksame Leistungen:
Je nach Vertrag zahlt Ihnen Ihr Arbeitgeber bis zu 40 Euro im Monat für den Aufbau eines eigenen Vermögens.
Arbeitnehmer-Sparzulage*:
Auf Ihre vermögenswirksamen Leistungen legt der Staat eine 9%-ige Sparzulage – bis zu 42,30 Euro im Jahr – obendrauf. In 7 Jahren sind das bis zu 296,10 Euro zusätzlich.
Wohnungsbauprämie*:
Eigene Sparleistungen werden ebenfalls vom Staat gefördert. Jährliche Einzahlungen in Höhe von 512 Euro (Ledige) oder 1.024 Euro (Verheiratete) werden mit 8,8% Prämie belohnt. Das sind nach 7 Jahren 315,42 Euro (Ledige) oder sogar 630,77 Euro (Verheiratete).
Für Neuverträge ab 1.1.2009 gilt, dass die Wohnungsbauprämie nach Zuteilung und bei wohnwirtschaftlicher Verwendung des Bausparvertrages gewährt wird.**
Eine stattliche Auszahlung:
Wenn Sie mit dem Ringbausparvertrag sparen, steht Ihnen nach 7 Jahren ein ansehnliches Guthaben für Ihre Träume zur freien Verfügung.
* Beide Bausparförderungen sind einkommensabhängig. Für die Arbeitnehmer-Sparzulage darf das zu versteuernde Jahreseinkommen bis 17.900,– € (35.800,– €) betragen, bei der Wohnungsbauprämie bis 25.600,– € (51.200,– €). Die Werte in Klammern gelten für Verheiratete.
** Ausgenommen von dieser Regelung sind junge Bausparer, die bei Vertragsabschluss das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Diese können nach 7 Jahren die Ersparnisse prämienunschädlich frei verwenden, allerdings begrenzt auf die Wohnungsbauprämie der letzten 7 Jahre. Diese Regelung kann jeder Bausparer nur einmal im Leben in Anspruch nehmen