Jetzt noch alle Chancen sichern!
Am 20. Juni 2008 hat der Bundestag ein Gesetz zur Neuregelung der Wohnungsbauprämie beim Bausparen verabschiedet!
Bei Neuverträgen ab 1.1.2009 gilt strikte Zweckbindung. Das bedeutet, der Staat zahlt die Wohnungsbauprämie nur noch nach Zuteilung und wenn Sie den Vertrag wohnwirtschaftlich nutzen, z.B. für Hausbau, Wohnungskauf oder Renovierungen.
Vertragsabschlüsse vor 2009: Weiterhin freie Prämienverwendung!
Bei Verträgen, die bis zum 31.12.2008 abgeschlossen wurden und auf die bis dahin mindestens 1 Regelsparbeitrag eingezahlt wurden, gilt nach wie vor die alte Prämienregelung: Diese Verträge sind prämienberechtigt, wenn entweder die 7-jährige Sperrfrist eingehalten wird oder die Ersparnisse nach Zuteilung für wohnwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden.
Vorteil für junge Sparer!
Für Sparer, die bei Vertragsabschluss das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gilt eine Ausnahmeregelung: Ersparnisse können ohne Verlust der Prämien frei verwendet werden, allerdings begrenzt auf die Wohnungsbauprämie der letzten abgeschlossenen 7 Jahre. Diese Regelung kann jeder Bausparer nur einmal im Leben in Anspruch nehmen!
Sind Sie unter 25 Jahre alt und möchten Sie von allen Vorteilen profitieren? Dann fordern Sie gleich ein Angebot an und sichern Sie sich mit unserem Sparzinshelden bis zu 4 % Sparzinsen auf Ihr Guthaben und profitieren Sie zusätzlich von der staatlichen Wohnungsbauprämie. Prüfen Sie gleich, ob Sie Anspruch auf Wohnungsbauprämie* haben:
