Direktzusage - Spitzenversorgung für Spitzenkräfte
Sie möchten auch im Alter mit Ihrem gewohnten Einkommen rechnen? Dann denken Sie bitte daran: je höher das Einkommen, desto größer ist die Versorgungslücke im Alter. Sichern Sie sich steuergünstig attraktive Renten- und Kapitalleistungen und sorgen Sie für eine optimale Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung!
Die Direktzusage – auch rückgedeckte Pensionszusage genannt – ist ein Versprechen des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer ihm bei zu gegebenem Zeitpunkt die vereinbarten Leistungen zu bezahlen. Die Finanzierung kann entweder intern über die Rückstellung betrieblicher Mittel oder extern z.B. über den Abschluss von Rückdeckungsversicherungen erfolgen.
Die Direktzusage ist der einzige Durchführungsweg bei dem hohe Einmalbeiträge steuerfrei eingezahlt werden können.
Die Finanzierung der Direktzusage kann
- durch den Arbeitgeber oder
- den Arbeitnehmer erfolgen
Details
Falls ein anspruchberechtigter Arbeitnehmer vorzeitig verstirbt oder Invalide wird, könnte dies für das Unternehmen zu Liquiditätsproblemen führen. Um das Risiko abzusichern wird eine Rückdeckungsversicherung in Form einer Lebensversicherung auf das Leben des Versorgungsberechtigten abgeschlossen. Das Unternehmen ist Versicherungsnehmer und erhält im Leistungsfall die Versicherungsleistung, um dem Versorgungsberechtigten die vereinbarten Leistungen (Alters-, Invaliden- oder Hinterbliebenenrenten) aus der Direktzusage zu finanzieren.
Versicherungsträger ist die Deutscher Ring Lebensversicherungs-AG.
Die Rückdeckung der Direktzusage erfolgt über die
- RingRente
- RingRente mit Hinterbliebenenschutz
- RingRisiko Versicherung
- Zusätzlich stehen Ihnen unsere fondsgebundenen Rentenversicherung zur Verfügung
Die Direktzusage können Sie auch über Aktienfonds finanzieren (rückdecken). Mit Aktienfonds haben Sie zusätzliche steuerliche Vorteile und höhere Renditechancen
Die Pensionsrückstellungen und die Beiträge der Rückdeckungsversicherung wirken sich steuermindernd aus, da d.h. die Pensionszusage wird zum großen Teil aus Steuervorteilen erwirtschaftet.
Durch die Verpfändung der Rückdeckungsversicherung an den Versorgungsberechtigten werden die Versorgungsansprüche zudem zuverlässig abgesichert.
- Hohe Sicherheit für Sie und Ihr Unternehmen
- Steuerbegünstigte Finanzierung der Versorgung
- Hohe Einmalbeiträge können steuerfrei eingezahlt werden
- Optimale Planungssicherheit der Versorgungszusage durch Rückdeckungsversicherung bzw. Aktienfonds
- Absicherung von Bilanzsprungrisiken durch eine Rückdeckungsversicherung
- Verbesserung der Kreditwürdigkeit (Basel II) durch Rückdeckung
- Bestmögliche Gestaltungsmöglichkeiten
- Erhebliche Liquiditätsvorteile für die Rentenzahlung durch die Rückdeckungsversicherung.
- Insolvenzsicherung durch das Verpfändungsmodell
- Attraktives Instrument zur steuerlichen Optimierung betrieblicher Vergütungssysteme für Arbeitgeber und Arbeitnehmer durch das „Deferred Compensation-Modell” (Gehaltsverzicht durch aufgeschobene Vergütung )
Besonders Gesellschafter-Geschäftsführer, leitende Angestellte und besserverdienende Arbeitnehmer profitieren von erstklassigen Vorteilen der Direktzusage:
- Wahlweise Renten- oder Kapitalleistungen sowie Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung
- Steuervorteile für den Arbeitnehmer, da Steuern erst im Rentenalter anfallen
- Hohe Einmalbeiträge können steuerfrei eingezahlt werden
- Nahezu keine Begrenzung der Beitragshöhe
- Ideale Erweiterung vorhandener Maßnahmen innerhalb der betrieblichen Altersvorsorge
- Attraktives Instrument zur steuerlichen Optimierung der Verwendung der Vergütung für den Arbeitnehmer durch das „Deferred Compensation-Modell” (Gehaltsverzicht durch aufgeschobene Vergütung )
- Insolvenzsicherung durch das Verpfändungsmodell
Gesellschafter-Geschäftsführerversorgung: Das haben Sie sich verdient!
Als Unternehmer oder Geschäftsführer tragen Sie eine große Verantwortung: für Ihr Unternehmen, für Ihre Kunden, für Ihre Mitarbeiter. Aber wer übernimmt für Sie Verantwortung? Gerade wenn es um die Sicherheit Ihres langfristigen Einkommens im Alter geht, sind Sie auf sich allein gestellt. Denn gemessen an Ihrem jetzigen Einkommen wird die Versorgungslücke bei der gesetzlichen Rentenversicherung für Sie wahrscheinlich enorm sein.
Die Basis Ihrer Versorgung - Direktversicherung
Den ersten Schritt für eine steuerbegünstigte Altersvorsorge schaffen Sie sich über eine Direktversicherung.
Ihre Vorteile mit der Direktversicherung
- Auslagerung des Versorgungsrisikos
- Keine Bilanzberührung
- Optimale Planungssicherheit
- Flexibilität bei der Produktauswahl (auch Fondsprodukte) und Beitragshöhe
- Hoher Finanzierungseffekt durch Steuervorteile Ihres Unternehmens
- Private Fortführung möglich
- Hohe Insolvenzsicherheit
- Einfache und verwaltungsfreundliche Abläufe
*Als Gesamtsteuersatz (Körperschaftssteuer 15%, Gewerbesteuerhebesatz 400%, Solidaritätszuschlag 5,5%)
Große Gestaltungsspielräume für eine bedarfsgerechte Versorgung
Um der besonderen Versorgungshöhe gerecht zu werden, bieten sich in einem weiteren Schritt die Durchführungswege der rückgedeckten Direktzusage und Unterstützungskasse an. Denn hiermit sind Ihnen fast keine Limits in der Ausgestaltung gesetzt. Im Wesentlichen unterscheiden sich die beiden Durchführungswege durch das Merkmal der Bilanzberührung. Mit einer Direktzusage werden Rückstellungen in der Bilanz gebildet – daraus resultieren Steuervergünstigungen. Die Unterstützungskasse ist hingegen bilanzneutral. Zusätzlich bieten wir Ihnen zur Finanzierung Ihrer Versorgungszusagen innovative Rückdeckungskonzepte z. B. über Aktienfonds. Hierbei gehen wir auf Ihren Anlagehorizont und Ihr Chance/Risiko-Profil ein.
Deferred Compensation – viel einsparen, noch mehr ansparen!
Deferred Compensation bedeutet so viel wie „aufgeschobene Vergütung“. Ein lukratives Entlohnungsmodell sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer.
Wie das funktioniert? Ganz einfach: Der Arbeitnehmer verzichtet auf einen Teil seines Bruttogehaltes, z.B. hohe Einmalzahlungen wie Tantiemen bzw. Bonifikationen. Dafür erhält er im Gegenzug eine Versorgungszusage des Arbeitgebers. Die umgewandelten Gehaltsteile sind von der Steuer befreit, erst die Versorgungsleistungen werden im Rentenalter versteuert – in der Regel zu einem niedrigeren Steuersatz als im Erwerbsleben. Der Betrag der Entgeltumwandlung wird für eine Rückdeckungsversicherung verwendet, die die Versorgungsleistung exakt zum richtigen Zeitpunkt zur Verfügung stellt. Überzeugen Sie sich selbst!
Ihre Vorteile mit der Direktzusage durch Gehaltumwandlung (Deferred Compensation)
- Steuerersparnis für den Arbeitnehmer, da Steuern erst im Rentenalter anfallen
- Nahezu keine Begrenzung der Beitragshöhe
- Ideale Erweiterung vorhandener bAV-Maßnahmen, z. B. einer Direktversicherung
- Hohe Beitragsflexibilität
- Kein unerwünschtes Risiko für den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer, die Versorgung ist voll ausfinanziert und abgesichert
- Attraktives Instrument zur Verwendung der Vergütung, sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer
* Steuerklasse 1/0, keine Kinder, Jahrebruttogehalt 75.000,- €.