Unser Schutz für Ihren Grund und Boden!
Eigentümer setzen auf die RingHaus- und GrundbesitzerHaftpflicht sowie auf die RingHeizöltankHaftpflicht, wenn es darum geht Gefahren, die von Ihrem Haus oder Ihrem Öltank ausgehen, abzusichern.
Eigentum bedeutet auch Verantwortung. Vor allem als Haus- und Grundbesitzer. Stellen Sie sich vor, auf Ihrem Grundstück stürzt jemand und verletzt sich schwer. Das könnte hohe Schadenersatzansprüche zur Folge haben. Denn als Eigentümer eines Hauses sind Sie verpflichtet, auf ausreichende Verkehrssicherheit zu achten. In diesem Fall springt die RingHaus- und GrundbesitzerHaftpflicht ein.
Und falls Sie mit Heizöl heizen, sollten Sie mit unserer RingHeizöltankHaftpflicht auf Nummer sicher gehen. Denn wenn Ihr Tank ein Leck hat und Öl ins Erdreich fließt, dann kommen bei Gewässerschäden neben einer Menge Ärger auch immense Kosten auf Sie zu.
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Schutz für Ihr Haus und Ihren Grundbesitz gegen die Gefahren durch Heizöltanks? Wir erledigen das!
Überlassen Sie lieber nichts dem Zufall: Im berechtigten Schadenfall bringen wir die Angelegenheit für Sie wieder in Ordnung. |
Details
Als Besitzer eines Hauses sind Sie dazu verpflichtet, Ihr Grundstück und das Gebäude gefahrenfrei und in verkehrssicherem Zustand zu halten.
Typische Schadenursachen sind:
- Nachlässige Reinigung von Wegen und Treppen
- Vernachlässigung der Streupflicht
- Unzureichende Beleuchtung von Treppen und Fluren
- Fehlende oder mangelhafte Abdeckung von Kellerschächten
- Herunterfallende Dachziegel oder Dachlawinen
Sollte trotz Ihrer Vorkehrungen einmal ein Schadenfall eintreten, springt die RingHaus- und GrundbesitzerHaftpflicht ein.
Profitieren Sie von folgenden Vorteilen:
- Schutz vor Haftpflichtschäden durch das versicherte Gebäude und das dazugehörige Grundstück
- Versichert ist auch die Beschäftigung von Personen, die durch einen Arbeitsvertrag mit der Verwaltung und der Betreuung des Grundstücks bzw. Hauses beauftragt sind (z.B. Hausmeister).
- Sicherheit bei Umbauten, Reparaturen usw. bis 50.000 Euro Bausumme
- Schäden durch häusliche Abwässer sind mitversichert
Bitte beachten Sie: Für ein selbstbewohntes Einfamilienhaus ist dieses Risiko im Rahmen der Privathaftpflicht mitversichert.
Der Gesetzgeber nimmt Besitzer von Öltanks besonders in die Verantwortung: Verursacht er einen Gewässerschaden durch eine Verunreinigung des Grundwassers, so ist er selbst dann haftbar, wenn ihn kein Verschulden trifft.
Schadenursachen können sein:
- undichte Tanks oder Ölwannen
- Mängel bei Montage, Wartung oder Reparatur
- Materialfehler der Leitungen oder des Zubehörs
Wenn aus den versicherten ober- und unterirdischen Behältern Heizöl ausläuft und dadurch das Grundwasser verunreinigt wird, springt die Haftpflichtversicherung für Inhaber einer Heizölanlage für Sie ein!
Verheizen Sie nicht Ihren Privatbesitz, sondern profitieren Sie von folgenden Vorteilen:
- Schutz für den Tankinhaber bis zur vereinbarten Höchstersatzleistungssumme
- Absicherung vor Haftpflichtansprüchen aus Gewässerschaden und daraus entstehende Personen-, Sach- und Vermögensschäden
- Übernahme von Rettungskosten (das sind Kosten, die erforderlich sind, um den drohenden Eintritt eines Gewässerschadens zu verhindern) wie z.B. das Ausbaggern des ölverseuchten Erdreichs
- „Eigenschäden” an unbeweglichen Sachen, wie z.B. Kellerwänden sind mitversichert
Ein Beispiel:
Aus einem Kellertank läuft Öl aus. Da ein Gewässerschaden zu befürchten ist, muss der Tank ausgebaut werden. Hierzu muss eine Wand im Keller aufgebrochen werden. Die Kosten für Einreißen und Wiederaufbau der Wand werden ersetzt, obwohl es sich um einen Eigenschaden handelt.
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt den Bauherrn während der Bauzeit als Eigentümer des Grundstückes und des entstehenden Bauwerkes. Es besteht auch Versicherungsschutz, wenn der Bauherr seine Verkehrssicherungspflicht, Auswahlpflicht oder Überwachungspflicht nicht ausreichend ausübt. Die Versicherung endet mit Beendigung der Bauarbeiten, spätestens aber zwei Jahre nach Versicherungsbeginn.