Weltweit und nach Deutschland sicher unterwegs – mit unserer Reise-Krankenversicherung
Mit der Reise-Krankenversicherung sind Sie optimal abgesichert – egal, ob es um private oder dienstliche Aufenthalte in Deutschland oder im Ausland geht!
Egal ob Urlaub oder Dienstreise – ob Sie ins Ausland reisen oder Freunde oder Kollegen nach Deutschland kommen, hier finden Sie die richtige Versicherung!
Bei Reisen ins Ausland oder für die Einreise nach Deutschland sollten Sie unbedingt eine Auslandsreise-Krankenversicherung abschließen.
Zum Teil ist schon zur Erlangung eines Visums eine Bestätigung über eine entsprechende Krankenversicherung vorzulegen. In einigen Ländern ist diese Bestätigung bei der Einreise nachzuweisen.
Details
Ob für Sie allein oder die ganze Familie: Die Auslandsreise-Krankenversicherung schützt Sie weit über die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen hinaus. Für Urlaubsreisen ins Ausland bis zu einer Dauer von je 42 Tagen erstattet Ihnen der Deutsche Ring 100% der Kosten für akut medizinisch notwendige ärztliche und zahnärztliche Behandlungen. Selbst der Rücktransport per Ambulanzflug ist in den Leistungen inbegriffen. Und das weltweit!
Versichern können sich Personen mit ständigem Wohnsitz in Deutschland bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres.
Wählen Sie:
- Die Einzelpolice zum Preis von 14,90 EUR nach Tarif KR03-E, wenn Sie eine Police für sich allein abschließen wollen.
- Die Familienpolice zum Preis von 29,80 EUR, wenn Sie Ihren Ehepartner oder Lebensgefährten und Ihre Kinder bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres mit versichern wollen.
Die AuslandsreiseKrankenversicherung können Sie ganz bequem online abschließen.
Zum Online-Abschluss
Ob Sie privat oder geschäftlich ins Ausland reisen, eine Krankenversicherung ist unbedingt notwendig. Mit der Reise-Krankenversicherung Tarif world für Reisen ins Ausland bis zu einem Jahr sind Sie immer auf der richtigen Seite. Schon ab 0,40 EUR pro Person/Tag (Mindestprämie 10,00 EUR je Person und Abschluss).
Versichern können sich Personen mit ständigem Wohnsitz in Deutschland bis zur Vollendung des 69. Lebensjahres.
Der Abschluss ist denkbar einfach und erfolgt durch Überweisung der Prämie vor Beginn des Auslandsaufenthaltes.
Hier Unterlagen ansehen.
Eine Ratenzahlung ist nach Absprache ab einer Gesamtprämie von über 800,00 Euro möglich. Den Antrag dazu finden Sie hier.
Wenn Sie zur Erlangung eines Visums eine Versicherungsbestätigung benötigen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung (Adresse und Telefonnummer finden Sie in den Unterlagen).
Die vereinbarten Leistungen erhalten Sie abzüglich einer Selbstbeteiligung von 20 Euro je Versicherungsfall.
Der Deutsche Ring bietet Versicherungsschutz für Erkrankungen und Unfallfolgen, bei denen bei Reisebeginn nicht absehbar oder geplant war, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise im Geltungsbereich behandlungsbedürftig sein werden.
Mit der Reise-Krankenversicherung Tarif world sind Sie optimal abgesichert – egal, ob es um private oder dienstliche Aufenthalte in Deutschland geht. Schon ab 1,50 EUR pro Person/Tag (Mindestprämie 10,00 EUR je Person und Abschluss).
Versichern können sich Personen mit ständigem Wohnsitz Außerhalb Deutschlands bis zur Vollendung des 69. Lebensjahres.
Der Abschluss ist denkbar einfach und erfolgt durch Überweisung der Prämie spätestens 14 Tage nach Einreise in die Bundesrepublik Deutschland. Der Versicherungsschutz kann frühestens am Tag der Prämienzahlung beginnen.
Jetzt Unterlagen ausdrucken!
Wir wünschen Ihnen, dass Sie während Ihres Aufenthalts in Deutschland gesund bleiben!
Eine Ratenzahlung ist nach Absprache ab einer Gesamtprämie von über 800,00 Euro möglich. Den Antrag dazu finden Sie
hier.
Wenn Sie zur Erlangung eines Visums eine Versicherungsbestätigung benötigen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung (Adresse und Telefonnummer finden Sie in den Unterlagen).
Die vereinbarten Leistungen erhalten Sie abzüglich einer Selbstbeteiligung von 20 Euro je Versicherungsfall.
Der Deutsche Ring bietet Versicherungsschutz für Erkrankungen und Unfallfolgen, bei denen bei Reisebeginn nicht absehbar oder geplant war, dass sie bei planmäßiger Durchführung der Reise im Geltungsbereich behandlungsbedürftig sein werden.