Auch im Pflegefall unabhängig – ganz gleich was passiert!
Wer sich auf die gesetzliche Pflegeversicherung verlässt, muss damit rechnen, dass er im Pflegefall seinen Lebensstandard nicht mehr halten kann. Denn diese übernimmt nur einen Teil der Kosten. Setzen Sie auf finanzielle Sicherheit in der Zukunft – mit der RingPflegeRente vom Deutschen Ring!
Vor dem Älterwerden kann man sich zwar nicht schützen, aber wer die richtige Vorsorgelösung wählt, blickt gelassener in die Zukunft. Denn auch wenn Sie im Pflegefall kostspielige Leistungen in Anspruch nehmen müssen – mit der RingPflegeRente stehen Ihnen zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung, mit denen Sie die staatliche Grundversorgung aufstocken können. Ohne private Vorsorge müssen Sie alle Leistungen aus eigener Tasche bezahlen, die über das gesetzliche Mindestmaß hinausgehen. Setzen Sie deshalb auf höhere Pflegequalität und schützen Sie Ihre Familie vor finanziellen Problemen.
Schon ab 20 Euro Monatsbeitrag bis zu 1.947 Euro monatliche Pflegerente!
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Beispiel für einen 40-jährigen Mann bei 20 Euro Monatsbeitrag. Garantierte monatliche Pflegerente in der Pflegestufe 3PLUS: 926 Euro. Unverbindliche mögliche monatliche Gesamt-Pflegerente* bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit mit 85 Jahren: 1.947 Euro. Der angegebene Beitrag enthält einen Ratenzahlungszuschlag für die hier dargestellte monatliche Beitragszahlungsweise in Höhe von 1,5 %. |
* Gesamt-Pflegerente inkl. Bonusrente, Extra-Rente und VorsorgeBonus. Überschusssystem: Pflegebonus, Beginnjahr 2009; Tarif PV. Versicherungs-, Leistungs- und Beitragszahlungsdauer: lebenslang, keine Sofortzahlung. Vertraglich zugesichert werden von uns die garantierten Versicherungsleistungen. Außerdem wird vereinbart, dass die Versicherung an den Überschüssen unserer Gesellschaft beteiligt wird. Die Höhe der künftigen Überschussbeteiligung hängt vor allem vom Risikoverlauf, den langfristig erzielbaren Kapitalerträgen, aber auch von der Entwicklung der Kosten ab. Die ausgewiesenen unverbindlichen Gesamtleistungen haben daher nur hypothetischen Charakter und können nicht garantiert werden. Bei dem genannten Wert zum Alter mit 85 Jahren wurde die deklarierte Gesamtverzinsung von 4,6 % unterstellt. Bei der Berechnung handelt es sich um einen Ausschnitt der individuellen Vertragsinformation, die bei uns angefordert werden kann.
Details
Das bietet Ihnen die RingPflegeRente:
- Beste Pflegevorsorge zur Sicherung der Lebensqualität
- Schutz Ihrer Familie vor hohen Pflegekosten
- Rentenzahlung nach klarer Definition, unabhängig von der gesetzlichen Pflegeversicherung
- Leistungsgarantie bei vorliegen der gesetzlichen* Pflegestufe I, II oder III
- Leistung auch bei Pflegebedürftigkeit infolge von Demenz
- Zusätzliche Einmalzahlung von 6 Monatsrenten zu Beginn der Pflegerentenzahlung
- VorsorgeBonus: Ihre Pflegerente erhöht sich bei Nachweis jährlicher Untersuchungen auf Diabetes/Bluthochdruck
- Pflegeplatz-Garantie innerhalb von 24. Std.
*Gemäß Sozialgesetzbuch XI, Stand März 2006. Bei Änderungen der gesetzlichen Pflegedefinition haben Sie eine Nachversicherungsgarantie.
In den letzten Jahrzehnten ist die Lebenserwartung in Deutschland deutlich angestiegen. Mit dem Alter steigt auch das Risiko der Pflegebedürftigkeit. So ist inzwischen jeder Dritte in der Altersgruppe ab 80 Jahre pflegebedürftig. Schon heute klafft zwischen den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung und den tatsächlichen Kosten eine große Lücke. In der Pflegestufe III übernimmt die gesetzliche Pflegeversicherung nicht mal mehr die Hälfte der Kosten des erforderlichen Pflegedienstes.
Kosten und Eigenanteil bei Pflege in den eigenen vier Wänden*:
*Quelle: Finanztest 04/2006. Die Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung wurde angepasst. Ab 2010 gelten dann für Pflegestufe I 440,- €, Pflegestufe II 1.040,- €, Pflegestufe III 1.510,- €.
So rechnen die Sozialämter, wenn Sie Ihre Pflegekosten nicht tragen können:
Werden Sie eines Tages pflegebedürftig und können Sie die Pflegekosten nicht tragen, sind Ihre engsten Familienmitglieder laut Gesetz unterhaltspflichtig. Auf Ihren Ehepartner bzw. Ihre Kinder können also enorme Kosten zukommen.
Beispiel für die monatliche Unterhaltspflicht**:
**Mann (Unterhaltspflicht) 2.000,- €, Frau 1.000,- €. Sind die Forderungen des Amtes höher, kann es auf das Vermögen der Familie zurückgreifen, soweit es bestimmte Grenzen übersteigt. Quelle: ZDF, Volle Kanne - Service täglich, Sendung vom 20.10.2008.
Vor der Pflegebedürftigkeit können wir Sie nicht bewahren, aber vor allen finanziellen Risiken, die hiermit zusammenhängen. Das bedeutet konkret, dass Sie Ihre Selbstbestimmung erhalten und so lange wie möglich zu Hause gepflegt werden. Denn Sie haben zum Beispiel die Wahl, welchem Pflegedienst Sie bei Pflegebedürftigkeit den Vorzug geben. So wird Betreuung in den eigenen vier Wänden gewährleistet, wie Sie es sich wünschen.
Individuelle Ansprüche sind nun mal verschieden. Aus diesem Grund können Sie bei uns aus vier RingPflegeRenten-Modellen wählen:
RingPflegeRente Elementar
- 100% Leistung in Pflegestufe 3PLUS
RingPflegeRente Komfort
- 100% Leistung in Pflegestufe 3PLUS
- 50% Leistung in Pflegestufe 2PLUS
RingPflegeRente Premium
- 100% Leistung in Pflegestufe 3PLUS
- 70% Leistung in Pflegestufe 2PLUS
- 30% Leistung in Pflegestufe 1PLUS
RingPflegeRente Perspektiv
- 100% Leistung in Pflegestufe 3PLUS
- 50% Leistung in Pflegestufe 2PLUS
- Vereinfachte Gesundheitsprüfung
- Wartezeit 5 Jahre - entfällt bei Pflegebedürftigkeit infolge eines Unfalls
Ergänzen Sie ganz individuell Ihre RingPflegeRente um weitere sinnvolle Leistungen:
Beitragsbefreiung
Wählen Sie eine Beitragsbefreiung, dann zahlen Sie ab Eintritt der Pflegebedürftigkeit keine Beiträge mehr für Ihre RingPflegeRente.
Sicherheit für Ihre Hinterbliebenen
Haben Sie einen TodesfallSchutz vereinbart, erhalten Ihre Hinterbliebenen eine Kapitalleistung. Auch, wenn Sie bereits pflegebedürftig waren.
Eine hohe SofortZahlung
Entscheiden Sie sich für die SofortZahlung, erhalten Sie mit der ersten Pflegerente zusätzlich eine Kapitalleistung.
Unsere erweiterten Pflegestufen:
1PLUS: bei Vorliegen der gesetzlichen Pflegestufe I* oder Hilfebedarf in 3 Alltagsroutinen.
2PLUS: bei Vorliegen der gesetzlichen Pflegestufe II*, bei Pflegebedürftigkeit infolge Demenz oder Hilfebedarf in 4 Alltagsroutinen.
3PLUS: bei Vorliegen der gesetzlichen Pflegestufe III* oder Hilfebedarf in allen 6 Alltagsroutinen.
Schon bei Feststellung des Pflegebedarfs haben Sie die Wahl!
Sie können die Pflegebedürftigkeit statt vom Träger der gesetzlichen Pflegeversicherung vom Arzt Ihres Vertrauens einschätzen lassen. Dieser orientiert sich dabei an den Alltagsroutinen (sogenannte „ADLs“ - aus dem Englischen für „Activities of daily living“).
Alltagsroutinen sind:
- Fortbewegen in der Wohnung
- Waschen, Kämmen und Rasieren
- An- und Auskleiden
- Baden und Duschen
- Einnahme von Mahlzeiten und Getränken
- Verrichten der Notdurft
*gemäß Sozialgesetzbuch XI, Stand: März 2006.
Ihr Pflegemanager
Werden Sie pflegebedürftig, wirft das Fragen auf. Diese beantwortet Ihnen Ihr persönlicher Pflegemanager. Er steht Ihnen bei den folgenden wichtigen Themen beratend und begleitend zur Seite:
- Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung
- Informationen zu den Pflegestufen
- Versorgung nach Krankenhausaufenthalten
- Finanzierung von Pflegeleistungen
- Fachliche Beratung zu speziellen Krankheitsbildern
PflegeAssistance für Ihre bestmögliche Pflege
Besonders zu Beginn der Pflegebedürftigkeit müssen viele neue organisatorische Angelegenheiten geregelt werden. Unsere PflegeAssistance hilft Ihnen dabei. Wir empfehlen und vermitteln Ihnen:
- Pflegedienste
- Pflegegutachter
- Psychologen/Ärzte und Fachärzte
- Wohnberatungsstellen
- Selbsthilfegruppen
- Anbieter von „Essen auf Rädern“
Bei vielen kleinen und großen Hürden des täglichen Lebens reicht für Sie ein Anruf bei unserem Beratungstelefon. Auch bei diesen Fragen sind wir für Sie und Ihre Familie da:
- Unterstützung im Haushalt
- Pflegeschulung
- Pflegeberatung und Pflegeplanerstellung
- Hausnotruf und Pflegemittel
- Fahrdienst und Begleitung zu Ärzten
- Haus- und Tierhüter-Service
- u.v.m.