Versichert sind darüber hinaus Innenverglasungen wie Glasscheiben von Bildern, Schränken, Vitrinen; außerdem Stand-, Wand und Schrankspiegel, Innentüren und Duschkabinen; Glasplatten, Glasscheiben und Sichtfenster von Öfen, Elektro- und Gasgeräten und dergleichen sowie Glaskeramik-Kochflächen.
Für künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, -spiegel und -platten sowie für Sonderkosten (Gerüste, Kräne und Beseitigung von Hindernissen sowie Kosten für Glassprossen) gelten Entschädigungsgrenzen.
Nicht versichert sind Schäden an Hohlgläsern, Handspiegeln, optischen Gläsern, Beleuchtungskörpern.